Wir beraten sowohl Autohäuser als auch Werkstätten und unterstützen
Sie dort, wo es für Sie sinnvoll ist. Unsere spezielle – auf die Branche
ausgerichtete Beratung – deckt folgende Bereiche ab:
- Verkäufer von Neuwagen
- Verkäufer von Gebrauchtwagen
- Verkäufer von Teilen und Zubehör
- Betreiber von Werkstätten und Serviceunternehmen
Autohäuser haben spezielle Beratungsbedürfnisse, Probleme und Potenziale.
Durch die Spezialisierung und dem damit verbundenen Fachwissen können
unsere Mandanten davon ausgehen, dass wir alle steuerlichen und
bilanziellen Besonderheiten kennen und entsprechend berücksichtigen
(Abgrenzungen von Betriebsvorrichtungen und Gebäuden, der Berücksichtigung
von Fahrzeugen im Anlagevermögen (Vorführwagen, Mietwagen) bzw. im
Umlaufvermögen (Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge), der Bewertung von
Gebrauchtfahrzeugen…).
Für unsere größtenteils langjährigen Mandanten sind wir vor allem auf
folgenden Fachgebieten tätig:
- Buchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Steuererklärungen
- Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Unternehmensnachfolge & Vermögensnachfolge
- Existenzgründung und Beratung bei Förderungen
Wir unterstützen unsere Mandanten auch in allen Umsatzsteuerfragen, die im
Autohandel gerade bei Veräußerungen ins Ausland, Differenzbesteuerungen
von Fahrzeugen, dem innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. Agenturumsätzen
und Garantiezusagen oder Garantieverlängerungen besonderer Aufmerksamkeit
bedürfen.